Der Thread ist zwar schon etwas älter, ich gebe aber trotzdem mal meinen Senf dazu.
Ich hatte bis vor einiger Zeit auch jahrelang mit dieser verfassungsfeindlichen Organisation zu tun. Zweimal habe ich es abgelehnt eine Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben, weil ich mit dem Inhalt nicht einverstanden war.
Beim ersten Mal habe ich gesagt, dass ich lieber etwas anderes machen möchte. Daraufhin wurde mir gesagt, dass das nicht verhandelbar ist. Ich habe mich weiterhin geweigert zu unterschreiben. Die EGV wurde dann per Verwaltungsakt durchgedrückt und ich wurde sanktioniert. Nach etlichen Monaten bekam ich dann eine saftige Nachzahlung.
Mein Widerspruch fing ähnlich an wie in dem Musterbeispiel.
Zitat
1. Im Vorfeld der EGV hat es keinerlei Vertragsverhandlungen gegeben.
Das Ding heisst Eingliederungsvereinbarung und nicht Eingliederungsdiktat. Es ist vorgesehen, dass Sachbearbeiter und Arbeitsloser gemeinsam etwas aushandeln. In der Praxis schaut es aber so aus, dass dem Arbeitslosen etwas vorgelegt wird und er das unterschreiben soll.
Das zweite mal war dann in einer anderen Stadt. Ich bekam die übliche halbjährliche Einladung. Auf dem Zettel stand eine neue Sachbearbeiterin, die ich noch nicht kannte. Zu meiner Überraschung fand ich mich in einem Raum mit 30 anderen Personen wieder. Fröhlich verkündete man uns, dass wir jetzt in einer Maßnahme seien und bat uns nach vorn um eine EGV zu unterschreiben. :o Die Leute gingen dann nach vorn, unterschrieben und konnten gehen. Ich habe als Einziger nicht unterschrieben, mit der Begründung, dass ich nicht einfach so einen rechtsgültigen Vertrag unterschreibe, ohne diesen gründlich und in Ruhe gelesen zu haben.
Einige Tage später habe ich der Sachbearbeiterin per E-Mail mitgeteilt, dass ich nicht bereit bin die EGV zu unterschreiben. Daraufhin bekam ich einen Brief. Ich ging davon aus, dass ich eine EGV per Verwaltungsakt bekomme. Stattdessen bekam ich eine erneute Einladung. Vor Ort legte sie mir zu meiner Überraschung dann eine Standard EGV vor. Sie meinte, die Massnahme wäre vom Tisch, aber ich bräuchte eine gültige EGV. Die habe ich dann unterschrieben.
Die Standard EGV kann man meiner Meinung nach unterschreiben. Dort steht nichts drin, was nicht sowieso schon per Gesetz geregelt ist. Zum Beispiel die Regelung zur Ortsabwesenheit. Da zählt auch "Wusste ich nicht." nicht. Die Sachbearbeiter werden von Oben angewiesen jeden ihrer Klienten eine EGV unterschreiben zu lassen, egal ob da etwas zusätzlich drinsteht oder nicht
Hat man einen lockeren Sachbearbeiter, dann kann man sich da meiner Meinung nach ruhig kooperativ zeigen. Die machen ja auch nur in ihren Job. Und manche versuchen auch wirklich den Menschen zu helfen. Bei nervigen Sachbearbeitern sollte man möglichst immer einen Beistand haben. Wenn ein Zeuge anwesend ist, sind die weitaus zahmer und suchen sich lieber andere Opfer um ihre Quoten für die Beförderung zu sammeln.
Eingliederungsvereinbarungen, die über die Basics hinausgehen sollte man niemals unterschreiben, bzw. nur unter Vorbehalt. (Letztes habe ich selbst damals nicht probiert.) Bewerbungsnachweise dienen nur dem Zweck, dass man sie immer weiter hochschrauben wird, bis ihr nichtmehr nachkommt. Lasst ihr das mit euch machen, dann findet ihr euch bald in der Position wieder, dass ihr jede Menge völlig unsinnige Bewerbungen abgeben müsst, nur um eure Quote vollzubekommen.
Und auch die Maßnahmen dienen sicher nicht dazu, euch wieder "fit" für den Arbeitsmarkt zu machen. Vielmehr geht es darum, dass ihr aus der Arbeitslosenstatistik rausfallt. Dann kann Frau Merkel freudig verkünden, dass die Arbeitslosenzahlen um 500.000 gesunken sind. Dass im Gegenzug 1.000.000 Menschen in Maßnahmen abgeschoben wurden (und weiter Arbeitslosengeld erhalten) wird natürlich verschwiegen.