Wiedereröffnung der Rostigen Axt

  • Überlebende,

    am Abend 19.06.2026 ca. gegen 22 Uhr öffnet die „Die Rostige Axt endlich wieder ihre Türen.

    Ein alter Ort, wieder zum Leben erweckt.
    Kein Luxus. Kein falsches Lächeln.
    Nur ein Dach über dem Kopf, ein Feuer, das brennt – und vielleicht ein Moment Ruhe.

    📍 Was dich erwartet:
    – Ein Treffpunkt für alle Freunde und Bekannte der Apokalypse
    – Warmes Feuer & einfache Verpflegung
    – Handel unter Überlebenden
    – Geschichten aus Chernarus

    ⚠️ Regeln:
    – Waffen bleiben gesenkt
    – Ärger bleibt draußen
    – Respekt ist Pflicht

    Wer sich nicht benimmt bekommt eine Verwarnung danach ist Schluss.

    Jeder ist willkommen.
    Vertrauen musst du dir verdienen.

    Komm vorbei – wenn du es bis dahin schaffst.

    Die Rostige Axt

    Verwalter Blitzo

  • Blitzo 14. Juni 2026 um 18:21

    Hat den Titel des Themas von „WiederEröffnung der Rostigen Axt“ zu „Wiedereröffnung der Rostigen Axt“ geändert.
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    📑 Mängelbescheid in Textform



    📑 Mängelbescheid

    S.L.E.I.N.A.
    Sonderkommission zur Lizenzierung, Erfassung und Inspektion Neuer Anlaufstellen

    Aktenzeichen: SLEINA-RA-2026-17

    An:
    Herrn Blitzo
    Verwalter der Gaststätte „Die Rostige Axt


    Betreff:
    Feststellung erheblicher Mängel vor Wiederaufnahme des Gaststättenbetriebs


    Sehr geehrter Herr Blitzo,

    im Rahmen einer unangekündigten Vor-Ort-Prüfung der von Ihnen betriebenen Einrichtung „Die Rostige Axt“ wurden durch die S.L.E.I.N.A. mehrere Mängel festgestellt, die einer Genehmigung zur Wiedereröffnung derzeit entgegenstehen.



    Gemäß Ausschankverordnung §1

    „Alles bedarf einer schriftlichen Genehmigung.“

    sind die nachfolgend aufgeführten Mängel innerhalb von drei Tagen nach Zustellung dieses Bescheides zu beseitigen.


    Festgestellte Mängel:

    I. BRANDSCHUTZ

    ☐ 1. Für das vorhandene Lagerfeuer konnte keine Genehmigung gemäß Lagerfeuerverordnung §2 vorgelegt werden.
    ☐ 2. In den Räumlichkeiten befinden sich keine zugelassenen Feuerlöscher.
    ☐ 3. Ein Brandschutzkonzept für den Fall eines Zombieangriffs wurde nicht vorgelegt.
    ☐ 4. Flucht- und Rettungswege sind weder ausgeschildert noch dokumentiert.
    ☐ 5. Eine schriftliche Unterweisung der Gäste hinsichtlich des Verhaltens bei Zombieangriffen liegt nicht vor.

    II. HYGIENE UND VERSORGUNG

    ☐ 1. Die hygienische Lagerung von Lebensmitteln ist nicht ausreichend nachgewiesen.
    ☐ 2. Eine Dokumentation über Herkunft und Lagerung von Getränken und Konserven liegt nicht vor.
    ☐ 3. Die hygienische Lagerung von Lebensmitteln ist nicht ausreichend nachgewiesen.
    ☐ 4. Die vorgeschriebene Schädlings- und Nagetierkontrolle konnte nicht nachgewiesen werden.
    ☐ 5. Die sanitären Einrichtungen entsprechen nicht den Mindestanforderungen der Verordnung für öffentliche Zusammenkünfte.


    III. GASTSTÄTTENBETRIEB

    ☐ 1. Eine gültige Ausschankerlaubnis liegt nicht vor.
    ☐ 2. Eine maximale Besucherkapazität wurde nicht angegeben.
    ☐ 3. Es fehlt ein Konzept zur Regelung von Streitigkeiten zwischen Gästen
    ☐ 4. Eine Hausordnung wurde nicht eingereicht.


    IV. SICHERHEIT

    ☐ 1. Es fehlt eine Gefährdungsbeurteilung bezüglich herumliegender Äxte, Messer und sonstiger schankbetriebsgefährdender Gegenstände.
    ☐ 2. Der Behörde liegen Hinweise vor, wonach es in den Räumlichkeiten der "Rostigen Axt" bereits vor der geplanten Wiedereröffnung zu mindestens einem Todesfall gekommen sein soll.
    ☐ 3. Nach bisherigem Kenntnisstand steht dieser Vorfall möglicherweise im Zusammenhang mit unsachgemäß platziertem Sprengfallen unter Verwendung militärischer Handgranaten.
    ☐ 4. Bis zur vollständigen Klärung dieses Sachverhalts bestehen daher erhebliche Zweifel an der Betriebssicherheit der Einrichtung.




    VERFÜGUNG:

    Die oben genannten Mängel sind innerhalb von drei (3) Tagen nach Zustellung dieses Bescheid zu beseitigen.
    Nach Blauf der Frist erfolgt eine Nachkontrolle durch die S.L.E.I.N.A.
    Sollten die festgestellten Mängel nicht fristgerecht behoben werden, behält sich die Behörde verwaltungsrechtliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ausdrücklich vor.



    ABSCHLIESSENDER HINWEIS:

    Der Behörde ist bekannt, dass seitens des Betreibers wiederholt die Auffassung vertreten wird: „Vertrauen muss man sich verdienen.“
    Die S.L.E.I.N.A. erkennt diese Grundsatz an. Aus langjähriger Verwaltungserfahrung darf jedoch festgestellt werden, dass Vertrauen alleine keine ausreichende Grundlage für einen ordnungsgemäßen Gaststättenbetrieb darstellt.
    Die Kommission handelt daher nach ihrem bewährten Leitsatz: „Vertrauen ist gut. Kontrolle ist besser.“



    Mit verwaltungstechnischen Grüßen

    Karl-Heinz Meyer-Pimpel

    Ministerialoberverwaltungsamtsrat

    Leiter der S.L.E.I.N.A.

    Sonderkommission zur Lizenzierung, Erfassung und Inspektion Neuer Anlaufstellen


    -----
    gez.
    i. A. K.-H. Meyer-Pimpel
    Ministerialoberverwaltungsamtsrat

    Leitender Sachbearbeiter für Geselligkeitsaufsicht, Lagerfeuerkontrolle und Formularkoordination

    2 Mal editiert, zuletzt von Karl-Heinz Meyer-Pimpel (15. Juni 2026 um 00:54)

  • Sehr geehrter Herr Meyer-Pimpel,

    vielen Dank für Ihre offnen Worte und die Mitteilung der noch offenen Mängel meiner "Rostigen Axt" selbstverständlich werden diese zeitnah behoben sodass diese Ihren vorgeschriebenen Normen entspricht. Bitte senden Sie mir die das Formular für die Ausschankerlaubnis zu die weiteren angeforderten Dokumente wie die Hausordnung und anderes werden auch zeitnah zur Verfügung gestellt.

    Ich werde sicherstellen das dieses Gasthaus dem Land Chernarus zu gute kommen wird

    gezeichnet und grüßend

    der Verwalter Blitzo

  • Sehr geehrter Herr Blitzo,

    vielen Dank für Ihre kooperative Haltung. Eine derart vorbildliche Bereitschaft zur Einhaltung verwaltungsrechtlicher Abläufe erlebt man heutzutage nur noch selten.

    Anbei erhalten Sie Formular A-38/B zur Beantragung einer vorläufigen Ausschankgenehmigung.

    A-38-B_vorlaeufige_Ausschankgenehmigung.png

    Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit derzeit zwischen 14 Tagen und 3 Jahren beträgt.

    Unvollständig eingereichte Anträge können leider nicht bearbeitet werden und müssen erneut in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden.

    Für Rückfragen steht Ihnen das Amt für Geselligkeitskontrolle werktags zwischen 07:03 Uhr und 07:07 Uhr zur Verfügung.


    Mit ordnungsgemäßen Grüßen

    -----
    gez.
    i. A. K.-H. Meyer-Pimpel
    Ministerialoberverwaltungsamtsrat

    Leitender Sachbearbeiter für Geselligkeitsaufsicht, Lagerfeuerkontrolle und Formularkoordination

  • Sehr geehrter Herr Meyer-Pimpel,

    vielen Dank für die schnelle Zusendung des Antragsformular.

    Selbstverständlich konnte ich alles nach besten Ermessenswert ausfüllen und sende Ihnen dies nun zurück.

    Da der Postversand aktuell schleppend verläuft hier die Digitale Methode entwickelt von dem Typen der bei mir immer Wasser aus Glasflaschen will.

    Antrag und Dokumente für die Rostige Axt
    8 files sent via WeTransfer, the simplest way to send your files around the world
    we.tl

    gezeichnet und grüßend

    der Verwalter Blitzo

  • Beitrag von WhiskeyMixer (15. Juni 2026 um 15:20)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor aus folgendem Grund gelöscht: etwas überlesen (15. Juni 2026 um 15:21).
  • Eingegangene Dokumente am 15.06.2026:

    Besucher Dokumentation.png Verzeichnis%20der%20Sitzgelegenheiten.png

      Branschutzkonzept.png  Genehmigung%20zur%20Genehmigungseinholung.png Hausordnung.png  Lärmschutzgutachten.png Toilettenkonzept.png  


    S.L.E.I.N.A. - Sonderkommission zur Lizenzierung, Erfassung und Inspektion Neuer Anlaufstellen

    Außenstelle Süd-Zagorien
    Aktenzeichen: SLEINA-A-38-1506-2026-BB


    An den Betreiber der Gaststätte
    „Die Rostige Axt
    Herrn Blitzo



    Betreff: Nachprüfung der eingereichten Unterlagen und vorläufige Entscheidung im Genehmigungsverfahren

    Sehr geehrter Herr Blitzo,

    die S.L.E.I.N.A. bedankt sich für die fristgerechte Übersendung der angeforderten Unterlagen sowie die erkennbare Bereitschaft, verwaltungsrechtliche Vorgaben ernst zu nehmen.
    Besonders hervorheben möchten wir die eingereichte vorläufige Fiktivgenehmigung zur Beantragung einer Genehmigung. Dieses Dokument stellt zweifellos einen bemerkenswerten Verwaltungsvorgang dar und zeugt von außergewöhnlichem Engagement. Leider handelt es sich bei der vorläufigen Fiktivgenehmigung zur Beantragung einer Genehmigung weiterhin lediglich um eine vorläufige Fiktivgenehmigung zur Beantragung einer Genehmigung. Eine unmittelbare Rechtswirkung entfaltet sie daher gegenwärtig nicht.


    Zum Brandschutzkonzept:

    Die eingereichten Unterlagen erscheinen grundsätzlich schlüssig und nachvollziehbar. Im Rahmen einer erneuten Vor-Ort-Kontrolle konnten die darin aufgeführten Feuerlöscher jedoch trotz intensiver Suche nicht aufgefunden werden. Die S.L.E.I.N.A. bittet daher um kurzfristige Nachbesserung oder alternativ um die Mitteilung, wo genau sich die Feuerlöscher derzeit verstecken.


    Zur Hausordnung:

    Die Hausordnung wurde zur Kenntnis genommen und als grundsätzlich geeignet bewertet. Das eingereichte Lärmschutzgutachten wird ebenfalls billigend zur Kenntnis genommen.


    Zur Gefährdungsbeurteilung:

    Eine solche wäre grundsätzlich wünschenswert gewesen.
    Aufgrund der gegenwärtig unklaren Sachlage hinsichtlich der allgemeinen Gefahrenlage in Chernarus wird auf eine Nachforderung vorerst verzichtet.


    Zum Toilettenkonzept:

    Leider weist dieses weiterhin erhebliche Mängel auf.
    Die beschriebene Toilette konnte trotz mehrfacher Suchmaßnahmen durch zwei Sachbearbeiter sowie einen ortskundigen Helfer nicht aufgefunden werden.
    Die S.L.E.I.N.A. bittet daher um Überarbeitung der Wegbeschreibung oder ersatzweise um die Errichtung einer leichter auffindbaren Toilette.

    Nach abschließender Würdigung aller Unterlagen erklärt sich die S.L.E.I.N.A. bereit, eine vorläufige Ausschankgenehmigung unter Vorbehalt zu erteilen.

    Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die für die geplante Eröffnungsveranstaltung vorgesehene Lieferung von Getränken und Verpflegung zwischenzeitlich verwaltungsrechtlich sichergestellt wurde. Der zuständige Sachbearbeiter wurde bereits angewiesen, die Angelegenheit zu prüfen und geeignete Maßnahmen zur Rückführung einzuleiten.
    Bitte beachten Sie die hierfür geltenden Bearbeitungszeiten. Eine beschleunigte Bearbeitung ist derzeit leider nicht möglich, da die betreffende Akte vorübergehend als „ordnungsgemäß abgelegt“ geführt wird.

    Mit verwaltungstechnischen Grüßen

    Karl-Heinz Meyer-Pimpel
    Ministerialoberverwaltungsamtsrat, Leiter der S.L.E.I.N.A.



    Antrag Schankgenehmigung_vorläufig.png

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    gez.
    i. A. K.-H. Meyer-Pimpel
    Ministerialoberverwaltungsamtsrat

    Leitender Sachbearbeiter für Geselligkeitsaufsicht, Lagerfeuerkontrolle und Formularkoordination

    2 Mal editiert, zuletzt von Herz-Aus-Gold (18. Juni 2026 um 15:16)

  • 💌 Ein offener Brief an Blitzo und Herrn Meyer-Pimpel

    Lieber Blitzo,
    sehr geehrter Herr Meyer-Pimpel,

    ich möchte zunächst beiden Seiten zu der erzielten Einigung gratulieren.

    Der Rostigen Axt wurde die vorläufige Ausschankgenehmigung bewilligt und soweit ich die Unterlagen verstanden habe, steht einer Eröffnung grundsätzlich nichts mehr im Wege.
    Das freut mich sehr, denn Orte der Begegnung sind in Chernarus selten geworden und die "Rostige Axt" war auch für mich immer ein Herzensprojekt.

    Allerdings scheint uns nun eine dieser kleinen Tragödien des Verwaltungsalltags eingeholt zu haben.

    Blitzo besitzt nun eine Genehmigung für Getränke und Verpflegung, aber keine Getränke und keine Verpflegung.

    Herr Meyer-Pimpel verfügt hingegen vermutlich über sämtliche erforderlichen Formulare, Vermerke, Stempel und Nachträge, aber offenbar nicht mehr über die genaue Position des beschlagnahmten Lieferwagens.

    Ich möchte ausdrücklich betonen, dass ich fest davon überzeugt bin, dass die S.L.E.I.N.A. sämtliche Vorgänge ordnungsgemäß dokumentiert hat und dass die betreffende Akte lediglich vorübergehend einen Ort aufsucht, an dem sie derzeit nicht gefunden werden möchte. Dennoch scheint Hilfe erforderlich zu sein.

    Da die Eröffnung der "Rostigen Axt" unmittelbar bevorsteht und die Bevölkerung von Chernarus vermutlich nur begrenzte Begeisterung für eine Feier mit leerem Tresen aufbringen wird, haben wir beschlossen, die Suche nach den hinterlassenen Hinweisen zu koordinieren.

    Nach allem, was bekannt ist, existieren mehrere Eselsbrücken und Vermerke entlang der Route, die der zuständige Sachbearbeiter während der Sicherstellung des Fahrzeugs angefahren hat. Ich möchte daher alle Überlebenden bitten, sich an der Suche zu beteiligen und Herrn Meyer-Pimpel dabei zu unterstützen, die ordnungsgemäße Rückführung des Fahrzeugs abzuschließen.

    Vielleicht gelingt es uns gemeinsam, den Lieferwagen rechtzeitig wiederzufinden. Und vielleicht gelingt es uns sogar, die "Rostige Axt" pünktlich zu eröffnen.

    Ich würde mich jedenfalls freuen, euch dort anzutreffen.


    Weitere Informationen zur Koordination gibt es hier: EVENT: Der verschwundene Truck


    In diesem Sinne: Passt auf euch auf und bleibt am Leben!

    gez.
    Herz-Aus-Gold

  • Sehr geehrter Herr Meyer-Pimpel,

    ich und die zukünftigen Besucher der Rostigen Axt danken für die Erteilung der vorläufigen Genehmigung für die Axt.

    Zu den offenen Fragen der Feuerlöscher befindet sich tatsächlich aktuell noch im Lagerraum für Materialen wird aber umgehend an die richtige Stelle platziert.

    Zu der Toilettenfrage diese befinden im Nebenzimmer in der linken Ecke diese wird noch ausgeschildert.

    gezeichnet und grüßend

    der Verwalter Blitzo