Beiträge von Karl-Heinz Meyer-Pimpel

    Eingegangene Dokumente am 15.06.2026:

    Besucher Dokumentation.png Verzeichnis%20der%20Sitzgelegenheiten.png

      Branschutzkonzept.png  Genehmigung%20zur%20Genehmigungseinholung.png Hausordnung.png  Lärmschutzgutachten.png Toilettenkonzept.png  


    S.L.E.I.N.A. - Sonderkommission zur Lizenzierung, Erfassung und Inspektion Neuer Anlaufstellen

    Außenstelle Süd-Zagorien
    Aktenzeichen: SLEINA-A-38-1506-2026-BB


    An den Betreiber der Gaststätte
    „Die Rostige Axt
    Herrn Blitzo



    Betreff: Nachprüfung der eingereichten Unterlagen und vorläufige Entscheidung im Genehmigungsverfahren

    Sehr geehrter Herr Blitzo,

    die S.L.E.I.N.A. bedankt sich für die fristgerechte Übersendung der angeforderten Unterlagen sowie die erkennbare Bereitschaft, verwaltungsrechtliche Vorgaben ernst zu nehmen.
    Besonders hervorheben möchten wir die eingereichte vorläufige Fiktivgenehmigung zur Beantragung einer Genehmigung. Dieses Dokument stellt zweifellos einen bemerkenswerten Verwaltungsvorgang dar und zeugt von außergewöhnlichem Engagement. Leider handelt es sich bei der vorläufigen Fiktivgenehmigung zur Beantragung einer Genehmigung weiterhin lediglich um eine vorläufige Fiktivgenehmigung zur Beantragung einer Genehmigung. Eine unmittelbare Rechtswirkung entfaltet sie daher gegenwärtig nicht.


    Zum Brandschutzkonzept:

    Die eingereichten Unterlagen erscheinen grundsätzlich schlüssig und nachvollziehbar. Im Rahmen einer erneuten Vor-Ort-Kontrolle konnten die darin aufgeführten Feuerlöscher jedoch trotz intensiver Suche nicht aufgefunden werden. Die S.L.E.I.N.A. bittet daher um kurzfristige Nachbesserung oder alternativ um die Mitteilung, wo genau sich die Feuerlöscher derzeit verstecken.


    Zur Hausordnung:

    Die Hausordnung wurde zur Kenntnis genommen und als grundsätzlich geeignet bewertet. Das eingereichte Lärmschutzgutachten wird ebenfalls billigend zur Kenntnis genommen.


    Zur Gefährdungsbeurteilung:

    Eine solche wäre grundsätzlich wünschenswert gewesen.
    Aufgrund der gegenwärtig unklaren Sachlage hinsichtlich der allgemeinen Gefahrenlage in Chernarus wird auf eine Nachforderung vorerst verzichtet.


    Zum Toilettenkonzept:

    Leider weist dieses weiterhin erhebliche Mängel auf.
    Die beschriebene Toilette konnte trotz mehrfacher Suchmaßnahmen durch zwei Sachbearbeiter sowie einen ortskundigen Helfer nicht aufgefunden werden.
    Die S.L.E.I.N.A. bittet daher um Überarbeitung der Wegbeschreibung oder ersatzweise um die Errichtung einer leichter auffindbaren Toilette.

    Nach abschließender Würdigung aller Unterlagen erklärt sich die S.L.E.I.N.A. bereit, eine vorläufige Ausschankgenehmigung unter Vorbehalt zu erteilen.

    Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die für die geplante Eröffnungsveranstaltung vorgesehene Lieferung von Getränken und Verpflegung zwischenzeitlich verwaltungsrechtlich sichergestellt wurde. Der zuständige Sachbearbeiter wurde bereits angewiesen, die Angelegenheit zu prüfen und geeignete Maßnahmen zur Rückführung einzuleiten.
    Bitte beachten Sie die hierfür geltenden Bearbeitungszeiten. Eine beschleunigte Bearbeitung ist derzeit leider nicht möglich, da die betreffende Akte vorübergehend als „ordnungsgemäß abgelegt“ geführt wird.

    Mit verwaltungstechnischen Grüßen

    Karl-Heinz Meyer-Pimpel
    Ministerialoberverwaltungsamtsrat, Leiter der S.L.E.I.N.A.



    Antrag Schankgenehmigung_vorläufig.png

    Sehr geehrter Herr Blitzo,

    vielen Dank für Ihre kooperative Haltung. Eine derart vorbildliche Bereitschaft zur Einhaltung verwaltungsrechtlicher Abläufe erlebt man heutzutage nur noch selten.

    Anbei erhalten Sie Formular A-38/B zur Beantragung einer vorläufigen Ausschankgenehmigung.

    A-38-B_vorlaeufige_Ausschankgenehmigung.png

    Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit derzeit zwischen 14 Tagen und 3 Jahren beträgt.

    Unvollständig eingereichte Anträge können leider nicht bearbeitet werden und müssen erneut in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden.

    Für Rückfragen steht Ihnen das Amt für Geselligkeitskontrolle werktags zwischen 07:03 Uhr und 07:07 Uhr zur Verfügung.


    Mit ordnungsgemäßen Grüßen

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    📑 Mängelbescheid in Textform



    📑 Mängelbescheid

    S.L.E.I.N.A.
    Sonderkommission zur Lizenzierung, Erfassung und Inspektion Neuer Anlaufstellen

    Aktenzeichen: SLEINA-RA-2026-17

    An:
    Herrn Blitzo
    Verwalter der Gaststätte „Die Rostige Axt


    Betreff:
    Feststellung erheblicher Mängel vor Wiederaufnahme des Gaststättenbetriebs


    Sehr geehrter Herr Blitzo,

    im Rahmen einer unangekündigten Vor-Ort-Prüfung der von Ihnen betriebenen Einrichtung „Die Rostige Axt“ wurden durch die S.L.E.I.N.A. mehrere Mängel festgestellt, die einer Genehmigung zur Wiedereröffnung derzeit entgegenstehen.



    Gemäß Ausschankverordnung §1

    „Alles bedarf einer schriftlichen Genehmigung.“

    sind die nachfolgend aufgeführten Mängel innerhalb von drei Tagen nach Zustellung dieses Bescheides zu beseitigen.


    Festgestellte Mängel:

    I. BRANDSCHUTZ

    ☐ 1. Für das vorhandene Lagerfeuer konnte keine Genehmigung gemäß Lagerfeuerverordnung §2 vorgelegt werden.
    ☐ 2. In den Räumlichkeiten befinden sich keine zugelassenen Feuerlöscher.
    ☐ 3. Ein Brandschutzkonzept für den Fall eines Zombieangriffs wurde nicht vorgelegt.
    ☐ 4. Flucht- und Rettungswege sind weder ausgeschildert noch dokumentiert.
    ☐ 5. Eine schriftliche Unterweisung der Gäste hinsichtlich des Verhaltens bei Zombieangriffen liegt nicht vor.

    II. HYGIENE UND VERSORGUNG

    ☐ 1. Die hygienische Lagerung von Lebensmitteln ist nicht ausreichend nachgewiesen.
    ☐ 2. Eine Dokumentation über Herkunft und Lagerung von Getränken und Konserven liegt nicht vor.
    ☐ 3. Die hygienische Lagerung von Lebensmitteln ist nicht ausreichend nachgewiesen.
    ☐ 4. Die vorgeschriebene Schädlings- und Nagetierkontrolle konnte nicht nachgewiesen werden.
    ☐ 5. Die sanitären Einrichtungen entsprechen nicht den Mindestanforderungen der Verordnung für öffentliche Zusammenkünfte.


    III. GASTSTÄTTENBETRIEB

    ☐ 1. Eine gültige Ausschankerlaubnis liegt nicht vor.
    ☐ 2. Eine maximale Besucherkapazität wurde nicht angegeben.
    ☐ 3. Es fehlt ein Konzept zur Regelung von Streitigkeiten zwischen Gästen
    ☐ 4. Eine Hausordnung wurde nicht eingereicht.


    IV. SICHERHEIT

    ☐ 1. Es fehlt eine Gefährdungsbeurteilung bezüglich herumliegender Äxte, Messer und sonstiger schankbetriebsgefährdender Gegenstände.
    ☐ 2. Der Behörde liegen Hinweise vor, wonach es in den Räumlichkeiten der "Rostigen Axt" bereits vor der geplanten Wiedereröffnung zu mindestens einem Todesfall gekommen sein soll.
    ☐ 3. Nach bisherigem Kenntnisstand steht dieser Vorfall möglicherweise im Zusammenhang mit unsachgemäß platziertem Sprengfallen unter Verwendung militärischer Handgranaten.
    ☐ 4. Bis zur vollständigen Klärung dieses Sachverhalts bestehen daher erhebliche Zweifel an der Betriebssicherheit der Einrichtung.




    VERFÜGUNG:

    Die oben genannten Mängel sind innerhalb von drei (3) Tagen nach Zustellung dieses Bescheid zu beseitigen.
    Nach Blauf der Frist erfolgt eine Nachkontrolle durch die S.L.E.I.N.A.
    Sollten die festgestellten Mängel nicht fristgerecht behoben werden, behält sich die Behörde verwaltungsrechtliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ausdrücklich vor.



    ABSCHLIESSENDER HINWEIS:

    Der Behörde ist bekannt, dass seitens des Betreibers wiederholt die Auffassung vertreten wird: „Vertrauen muss man sich verdienen.“
    Die S.L.E.I.N.A. erkennt diese Grundsatz an. Aus langjähriger Verwaltungserfahrung darf jedoch festgestellt werden, dass Vertrauen alleine keine ausreichende Grundlage für einen ordnungsgemäßen Gaststättenbetrieb darstellt.
    Die Kommission handelt daher nach ihrem bewährten Leitsatz: „Vertrauen ist gut. Kontrolle ist besser.“



    Mit verwaltungstechnischen Grüßen

    Karl-Heinz Meyer-Pimpel

    Ministerialoberverwaltungsamtsrat

    Leiter der S.L.E.I.N.A.

    Sonderkommission zur Lizenzierung, Erfassung und Inspektion Neuer Anlaufstellen