Wiedereröffnung der Rostigen Axt

  • Überlebende,

    am Abend 19.06.2026 ca. gegen 22 Uhr öffnet die „Die Rostige Axt endlich wieder ihre Türen.

    Ein alter Ort, wieder zum Leben erweckt.
    Kein Luxus. Kein falsches Lächeln.
    Nur ein Dach über dem Kopf, ein Feuer, das brennt – und vielleicht ein Moment Ruhe.

    📍 Was dich erwartet:
    – Ein Treffpunkt für alle Freunde und Bekannte der Apokalypse
    – Warmes Feuer & einfache Verpflegung
    – Handel unter Überlebenden
    – Geschichten aus Chernarus

    ⚠️ Regeln:
    – Waffen bleiben gesenkt
    – Ärger bleibt draußen
    – Respekt ist Pflicht

    Wer sich nicht benimmt bekommt eine Verwarnung danach ist Schluss.

    Jeder ist willkommen.
    Vertrauen musst du dir verdienen.

    Komm vorbei – wenn du es bis dahin schaffst.

    Die Rostige Axt

    Verwalter Blitzo

  • Blitzo 14. Juni 2026 um 18:21

    Hat den Titel des Themas von „WiederEröffnung der Rostigen Axt“ zu „Wiedereröffnung der Rostigen Axt“ geändert.
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    📑 Mängelbescheid in Textform



    📑 Mängelbescheid

    S.L.E.I.N.A.
    Sonderkommission zur Lizenzierung, Erfassung und Inspektion Neuer Anlaufstellen

    Aktenzeichen: SLEINA-RA-2026-17

    An:
    Herrn Blitzo
    Verwalter der Gaststätte „Die Rostige Axt


    Betreff:
    Feststellung erheblicher Mängel vor Wiederaufnahme des Gaststättenbetriebs


    Sehr geehrter Herr Blitzo,

    im Rahmen einer unangekündigten Vor-Ort-Prüfung der von Ihnen betriebenen Einrichtung „Die Rostige Axt“ wurden durch die S.L.E.I.N.A. mehrere Mängel festgestellt, die einer Genehmigung zur Wiedereröffnung derzeit entgegenstehen.



    Gemäß Ausschankverordnung §1

    „Alles bedarf einer schriftlichen Genehmigung.“

    sind die nachfolgend aufgeführten Mängel innerhalb von drei Tagen nach Zustellung dieses Bescheides zu beseitigen.


    Festgestellte Mängel:

    I. BRANDSCHUTZ

    ☐ 1. Für das vorhandene Lagerfeuer konnte keine Genehmigung gemäß Lagerfeuerverordnung §2 vorgelegt werden.
    ☐ 2. In den Räumlichkeiten befinden sich keine zugelassenen Feuerlöscher.
    ☐ 3. Ein Brandschutzkonzept für den Fall eines Zombieangriffs wurde nicht vorgelegt.
    ☐ 4. Flucht- und Rettungswege sind weder ausgeschildert noch dokumentiert.
    ☐ 5. Eine schriftliche Unterweisung der Gäste hinsichtlich des Verhaltens bei Zombieangriffen liegt nicht vor.

    II. HYGIENE UND VERSORGUNG

    ☐ 1. Die hygienische Lagerung von Lebensmitteln ist nicht ausreichend nachgewiesen.
    ☐ 2. Eine Dokumentation über Herkunft und Lagerung von Getränken und Konserven liegt nicht vor.
    ☐ 3. Die hygienische Lagerung von Lebensmitteln ist nicht ausreichend nachgewiesen.
    ☐ 4. Die vorgeschriebene Schädlings- und Nagetierkontrolle konnte nicht nachgewiesen werden.
    ☐ 5. Die sanitären Einrichtungen entsprechen nicht den Mindestanforderungen der Verordnung für öffentliche Zusammenkünfte.


    III. GASTSTÄTTENBETRIEB

    ☐ 1. Eine gültige Ausschankerlaubnis liegt nicht vor.
    ☐ 2. Eine maximale Besucherkapazität wurde nicht angegeben.
    ☐ 3. Es fehlt ein Konzept zur Regelung von Streitigkeiten zwischen Gästen
    ☐ 4. Eine Hausordnung wurde nicht eingereicht.


    IV. SICHERHEIT

    ☐ 1. Es fehlt eine Gefährdungsbeurteilung bezüglich herumliegender Äxte, Messer und sonstiger schankbetriebsgefährdender Gegenstände.
    ☐ 2. Der Behörde liegen Hinweise vor, wonach es in den Räumlichkeiten der "Rostigen Axt" bereits vor der geplanten Wiedereröffnung zu mindestens einem Todesfall gekommen sein soll.
    ☐ 3. Nach bisherigem Kenntnisstand steht dieser Vorfall möglicherweise im Zusammenhang mit unsachgemäß platziertem Sprengfallen unter Verwendung militärischer Handgranaten.
    ☐ 4. Bis zur vollständigen Klärung dieses Sachverhalts bestehen daher erhebliche Zweifel an der Betriebssicherheit der Einrichtung.




    VERFÜGUNG:

    Die oben genannten Mängel sind innerhalb von drei (3) Tagen nach Zustellung dieses Bescheid zu beseitigen.
    Nach Blauf der Frist erfolgt eine Nachkontrolle durch die S.L.E.I.N.A.
    Sollten die festgestellten Mängel nicht fristgerecht behoben werden, behält sich die Behörde verwaltungsrechtliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ausdrücklich vor.



    ABSCHLIESSENDER HINWEIS:

    Der Behörde ist bekannt, dass seitens des Betreibers wiederholt die Auffassung vertreten wird: „Vertrauen muss man sich verdienen.“
    Die S.L.E.I.N.A. erkennt diese Grundsatz an. Aus langjähriger Verwaltungserfahrung darf jedoch festgestellt werden, dass Vertrauen alleine keine ausreichende Grundlage für einen ordnungsgemäßen Gaststättenbetrieb darstellt.
    Die Kommission handelt daher nach ihrem bewährten Leitsatz: „Vertrauen ist gut. Kontrolle ist besser.“



    Mit verwaltungstechnischen Grüßen

    Karl-Heinz Meyer-Pimpel

    Ministerialoberverwaltungsamtsrat

    Leiter der S.L.E.I.N.A.

    Sonderkommission zur Lizenzierung, Erfassung und Inspektion Neuer Anlaufstellen


    -----
    gez.
    i. A. K.-H. Meyer-Pimpel
    Ministerialoberverwaltungsamtsrat

    Leitender Sachbearbeiter für Geselligkeitsaufsicht, Lagerfeuerkontrolle und Formularkoordination

    2 Mal editiert, zuletzt von Karl-Heinz Meyer-Pimpel (15. Juni 2026 um 00:54)

  • Sehr geehrter Herr Meyer-Pimpel,

    vielen Dank für Ihre offnen Worte und die Mitteilung der noch offenen Mängel meiner "Rostigen Axt" selbstverständlich werden diese zeitnah behoben sodass diese Ihren vorgeschriebenen Normen entspricht. Bitte senden Sie mir die das Formular für die Ausschankerlaubnis zu die weiteren angeforderten Dokumente wie die Hausordnung und anderes werden auch zeitnah zur Verfügung gestellt.

    Ich werde sicherstellen das dieses Gasthaus dem Land Chernarus zu gute kommen wird

    gezeichnet und grüßend

    der Verwalter Blitzo

  • Sehr geehrter Herr Blitzo,

    vielen Dank für Ihre kooperative Haltung. Eine derart vorbildliche Bereitschaft zur Einhaltung verwaltungsrechtlicher Abläufe erlebt man heutzutage nur noch selten.

    Anbei erhalten Sie Formular A-38/B zur Beantragung einer vorläufigen Ausschankgenehmigung.

    A-38-B_vorlaeufige_Ausschankgenehmigung.png

    Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit derzeit zwischen 14 Tagen und 3 Jahren beträgt.

    Unvollständig eingereichte Anträge können leider nicht bearbeitet werden und müssen erneut in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden.

    Für Rückfragen steht Ihnen das Amt für Geselligkeitskontrolle werktags zwischen 07:03 Uhr und 07:07 Uhr zur Verfügung.


    Mit ordnungsgemäßen Grüßen

    -----
    gez.
    i. A. K.-H. Meyer-Pimpel
    Ministerialoberverwaltungsamtsrat

    Leitender Sachbearbeiter für Geselligkeitsaufsicht, Lagerfeuerkontrolle und Formularkoordination

  • Sehr geehrter Herr Meyer-Pimpel,

    vielen Dank für die schnelle Zusendung des Antragsformular.

    Selbstverständlich konnte ich alles nach besten Ermessenswert ausfüllen und sende Ihnen dies nun zurück.

    Da der Postversand aktuell schleppend verläuft hier die Digitale Methode entwickelt von dem Typen der bei mir immer Wasser aus Glasflaschen will.

    Antrag und Dokumente für die Rostige Axt
    8 files sent via WeTransfer, the simplest way to send your files around the world
    we.tl

    gezeichnet und grüßend

    der Verwalter Blitzo

  • Beitrag von WhiskeyMixer (15. Juni 2026 um 15:20)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor aus folgendem Grund gelöscht: etwas überlesen (15. Juni 2026 um 15:21).