Bin gespannt wie es läuft. Berichte dann mal bitte...
Lg gomorrha
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Lg gomorrha
Hi nochmal....
ich bin gerade etwas geschockt. Meine Grafikkarte ist angekommen und es ist nicht die GTX 760 sondern diese hier https://www.amazon.de/MSI-GeFo…ords=geforce+gtx+1060+6gb
Mit Rechnung und Restgarantie für 6 Monate. Auch wenn ich mich nicht wirklich auskenne, aber ich denke diese Karte ist etwas besser oder? Die Frage ist, kommt der Rest meiner Hardware da überhaupt mit?
EDIT: Ich habe übrigens auch einen i3 mit 3,16 GHZ anstatt die 2 Duo. War auch ein Glücksgriff beim Händler, da bei dem urspünglichen Duo das Netzteil defekt war. Den i3 hatte er noch als Restposten da stehen und mir für den gleichen Preis gegeben
Woot? Du hast die 1060 für 85Euro bekommen?
Die ist um längen besser als die 760er soweit ich weiss
Bezüglich der gesamten Kombi kann ich dir leider nicht weiterhelfen, da solltest du auf die Einschätzung unserer Hardware Profis warten.
Auch wenn ich mich nicht wirklich auskenne, aber ich denke diese Karte ist etwas besser oder? Die Frage ist, kommt der Rest meiner Hardware da überhaupt mit?
Definitiv besser.
Und insofern das Netzteil passende Anschlüsse hat und genug Puffer vorhanden, sollt es keine Probleme geben.
Stromverbrauch ist bei der 1060er sowieso deutlich (150Watt gegenüber 290Watt im Volllastbereich) geringer als bei der 760er und sollte es wirklich keinen 6- o. 8-Pinanschluss für die Grafikkarte im Kabelstrang des Netzteils geben, gibt es immer noch die entsprechende Adapter (liegen manchmal der GPU bei) wo man sich den Strom über einen Festplattenanschluss holen kann.
Echt ein sehr guter Fang für 85€ wobei ich das mit den 6 Monaten Restgarantie nicht verstehe. Sind nicht 2 Jahre Werksgarantie für PC- Komponenten üblich (oder gar gesetzlich vorgeschrieben)? Die Grafikkarte ist doch nun erst seit 2-3 Monaten auf dem Markt?!
Poste mal bitte den Link von EBay, wo die Transaktion abgeschlossen wurde. Würde die Beschreibung mal gerne sehen
Hi,
also es liegt ein Kassenzettel von Mediamarkt bei vom 05.07.2016 über 379,00€. Ich bin davon ausgegenagen das es 12 Monate Garantie insgesamt sind und irgendwie einen Zahlendreher im Kopf.
Ich muss mir jetzt noch einen Adapter Kaufen für den Stromanschluss und kann morgen endlich das System in Betrieb nehmen.
LG
Poste mal bitte den Link von EBay, wo die Transaktion abgeschlossen wurde. Würde die Beschreibung mal gerne sehen
Ja bitte! Krasses Pferd, da hast du ja ordentliche Schnapper gemacht. Die i3 können allesamt deutlich mehr als der E8400, allerdings wäre der normalerweise deutlich über Budget! Bestimmt irgendwo "vom Schiff gefallen" deine Hardware Aber wenn juckts ;D ;D ;D >:D
ich denke eher der hat seine karte mit einer anderen vertauscht und ein anderer Kunde hat jetzt seine Graka bekommen
n00b
ich weiss nicht ob das 14-tägige Umtauschrecht / Rückgaberecht für beide seiten gilt, ich bin mir ziemlich sicher, daß der sich bei dir nochmal melden wird.
Check mal die eBay-Auktion ob da auf das "neue EU-recht" aufmerksam gemacht wird. (keine garantie, kein umtausch), darauf würde ich mich dann an deiner stelle berufen.
Kann der Verkäufer die hochwertigere Karte zurückverlangen oder ist es einfach höhere Menschliche Dummheit?
Theoretisch könnte er die Herausgabe oder zahlung einer Differenz verlangen.
In welcher Frist ist mir grad nicht bekannt.
Hab hier einen >ähnlichen< Fall gefunden:
http://www.juraforum.de/forum/…-artikel-erhalten.341817/
Ein weiterer Fall:
ZitatAlles anzeigenwelche Möglichkeiten habe ich als Käufer in so einem Fall überhaupt?
Nicht nur rein hypothtisch, sondern gesetzlich hast du Herausgabe des Buches gegen Wertersatz (gelesen) oder Zahlung der Kaufpreisdifferenz zu leisten
Rechtlich gesehen stellte die Ersatzlieferung eine invitatio ad offerendum, also ein neues Angebot des Händlers dar.
Die konntest du ablehnen, eine kostenfreie Rücksendung vornehmen und den ürsprünglichen Kaufpreis erstattet verlangen.
Oder annehmen, und schuldest damit dem Händler die Kaufpreisdifferenz des höherwertig angebotenen Artikels. Selbstverständlich zu seinem Kaufpreisangebot gem. Angebot, nicht zur UVP.
weiterer Fall:
ZitatAlles anzeigenDie Frage , die sich mir vom rechtlichen Standpunkt aus stellen, sind nun, ob ich in irgendeiner Weise dazu verpflichtet wäre, dem Verkäufer den Fehler anzuzeigen und ob dessen Rückforderungsansprüche irgendwann erlöschen.
Man ist nicht verpflichtet, den Fehler anzuzeigen, die Verjährungsfrist beträgt mindestens 3 Jahre, wäre hier nur auf das Eigentum abzustellen, sogar 30 Jahre.
Wenn etwas völlig anderes geliefert wird, spricht man von einem sog. Totalaliud
Sachmangel
VIII. Aliud- und Minuslieferungen
(§ 434 Abs. 3 BGB)
• Gleichstellung der mangelhaften Lieferung mit den Fällen der Lieferung einer anderen Sache (aliud) oder einer mengenmäßig zu geringen Sache (minus)
• Erfüllungsanspruch nach § 433 Abs. 1 BGB wandelt sich in jedem Fall in einen Mängelanspruch
insbesondere für Verjährung von Bedeutung (§§ 195, 199 BGB einerseits und § 438 BGB andererseits)
• Totalaliud
(Rotwein statt Pferd) teleologische Reduktion von §434 Abs. 3 BGB
• Mehrlieferung
Rückabwicklung über § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB
• Lieferung eines aliuds mit deutlich höherem Wert
o Bsp. Diamantenohrringe statt einfachem Modeschmuck
o Erfüllung nach § 362 BGB?
Erfüllung des Leistungsinteresses (+); § 434 Abs. 3 BGB schützt nur vor negativem und nicht positivem Abweichen
o Anfechtung der Tilgungsbestimmung nach §§ 119 Abs. 2, 142 Abs. 1 BGB)
o Anwendbarkeit neben dem Gewährleistungsrecht?
o Werthaltigkeit als Eigenschaftsirrtum?
Daneben gibt es auch noch die Besserlieferung, das wäre der Fall, wenn z. B. eine bessere Adapterkarte als die bestellte geliefert wurde. Eine Festplatte kann keine bessere Adapterkarte sein, ist etwas völlig anderes.
Jetzt kommt die Frage, ob der Verkäufer mit der Festplatte seine Verpflichtung aus dem Kaufvertrag erfüllen wollte?
Wurde von dir auch zutreffend erkannt, nein, es wird eine Verwechslung gewesen sein, der Verkäufer bringt mit seiner Leistung nach h. M. eine sog. Tilgungbestimmung zum Ausdruck, die nach dem objektiven Empfängerhorizont zu bemessen ist.
Kurzum: Du wirst so gestellt, als hätte dein Verkäufer noch nicht erfüllt. Du hast einen Anspruch auf die Adapterkarte, dafür kann der Verkäufer nach den Vorschriften §§ 812 ff. BGB die Festplatte von dir zurückverlangen.
Wenn er sich meldet, weise den direkt darauf hin, dass er einen Retoureschein für die Rücksendung der falsch gelieferten Graka beizulegen hat. War schließlich Fehler seinerseits.
Ich würde aber einfach mal abwarten, ob sich der Händler meldet.
Sowas dachte ich mir schon. Naja, hat der Hartmudt sie eben eingebaut, übertaktet, dadurch geschrottet und entsorgt.
So ist das bei den Zockern ::)
Der Link der Auktion würde mich immer noch interessieren
Würde gern mal die Beschreibung lesen...
Hallo,
also hier ist der Link zur Auktion:
http://www.ebay.de/itm/302054451213#cvip_desc
Angekommen bei mir ist aber diese Karte inkl. OVP, TreiberCD und Kaufbeleg aus Juli 2016 https://www.amazon.de/MSI-GeFo…orce+gtx+1060+gaming+x+6g
Ich habe mir jetzt ein 500W Netzteil bestellt. Zum einen weil kein Anschluss mehr frei war und weil die Empfehlung für diese Karte bei 400 Watt liegt.
Neues Netzteil müsste bis Dienstag da sein. Einbau und endgültige Einrichtung bis zum Abend hoffentlich abgeschlossen und dann kann es endlich losgehen.
P.S. Der i3 hat mir der Händler für den gleichen Preis wie den Core 2 duo gegeben, da ich einmal unnötige Fahrtkosten hatte und der i3 ein Einzelstück war. Ich habe lediglich nochmal 20€ bezahlt für weitere 2GB RAM. Bin jetzt halt durch das Netzteil und den RAM etwas über Budget, aber ich glaube alleine das große Glück mit der GraKa entschädigt dafür mehrfach
Der Verkäufer [img width=90 height=89]http://puu.sh/r6hv8/6222eaece6.jpg[/img] sieht nicht wie der typische "Hardware verkäufer" aus. und hat in den letzten monaten auch sonst nichts verkauft.
Da haste wohl nen richtig guten schnapper gemacht .... bin mir zwar nicht ganz schlüssig wie aber freu dich einfach
;D ;D ;D ;D