Beiträge von RoxonX

    Da hier ja alle einen auf Juristen machen, wollte ich auch mal was dazu sagen:


    Rein theoretisch muss der CL ja mit Vorsatz begangen worden sein. Sprich grundsätzlich mit Wissen und Wollen.


    Es heißt laut eurer Definition, dass er sich ausloggt, UM den Folgen des Kampfes zu entkommen.


    Hier ist ganz klar zu erkennen, dass es sich in der Definition definitiv um Absicht handeln muss, da er sich ausloggen wollen muss, UM damit die Folgen des Kampfes abzuweichen bzw. den damit verbundenen Verlust des Gears.


    Da er jedoch schon beim ausloggen war und er auch nicht definitiv wusste, dass die Schüsse bei ihm fielen, kann es sich hierbei nicht mehr um Absicht handeln.