Das erste unabhängige Wochen/Tageblatt geht vllt. an den Start.
Es besteht aus Euch unabhängigen Journalisten dieser Community! Zweck ist die Berichterstattung außergewöhnlicher Vorfälle, Unfälle, Straftaten, besonderer Ereignisse, ...
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oder
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Als Beispiel der erste Beitrag:
Do, der 14.03.2013
[size=1.45em]Tödlicher Ausgang eines Rettungsfluges[/size]
Gestern, gegen 17:40 Uhr ereignete sich an der Küste, in Höhe von Drakon ein tragisches Flugzeugunglück.
Bei dem gestrigen Unfall 2er Helicopter sind 2 Todesopfer zu beklagen, darunter auch der Pilot OCB, und den von Ihm zuvor, aus einer Gefahrenzone unter Einsatz seines Lebens, geretteten Kameraden FatMan.
Aufgrund ihres fliegerischen Könnens, und der jahrelangen Flugpraxis, konnte Bexs ihre Mi noch notlanden, und ihre Verletzungen im nahen Krankenhaus versorgen lassen.
Die Gutachter sind am Unglücksort. Desweiteren hat sich die nationale Flugaufsichtsbehörde und die EASA (Europäische Agentur für Flugsicherheit) eingeschaltet.
Die Aussage von Lame Duck (Sprecher der EASA): "Nur durch einer Verkettung unglücklicher Umstände im Luftraum, z. B. nicht einhalten der Flugmindesthöhe seitens OCBs oder fehlender Startankündigung und Luftraumprüfung (Bexs) konnte sich dieses tragische Unglück ereignen." Weiter wollte er aber nicht dazu Stellung nehmen!
Der Sprecher der Luftfahrtbehörde verwies auf die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) und wollte sich zum laufenden Verfahren noch nicht äußern.
Bisher haben sich jedoch noch keine Augenzeugen gemeldet, die zum Unglücksverlauf hätten beitragen können!
Auszug:
§ 13 Ausweichregeln
(1) Luftfahrzeuge, die sich im Gegenflug einander nähern, haben, wenn die Gefahr eines Zusammenstoßes besteht, nach rechts auszuweichen.
(2) Kreuzen sich die Flugrichtungen zweier Luftfahrzeuge in nahezu gleicher Höhe, so hat das Luftfahrzeug, das von links kommt, auszuweichen.
(6) Ein Luftfahrzeug darf erst dann starten, wenn die Gefahr eines Zusammenstoßes nicht erkennbar ist.
§ 6 Sicherheitsmindesthöhe, Mindesthöhe bei Überlandflügen nach Sichtflugregeln
Wird ausnahmsweise eine Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe über Industrieanlagen, Menschenansammlungen, Unglücksorten oder Katastrophengebieten zugelassen, ist der
Luftfahrzeugführer verpflichtet:
1. sich vor Antritt des Fluges bei einer von der Luftfahrtbehörde des Landes bestimmten Stelle zu melden und folgende Angaben zu machen:
a) Ort und Zeit des Einsatzes des Luftfahrzeugs,
b) voraussichtliche Dauer der Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe und
c) Kennzeichen und Muster des Luftfahrzeugs,
2. vor Antritt des Fluges die Flugdurchführung mit der jeweils zuständigen Stelle abzustimmen, während der Dauer der Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe eine ständige
Funkempfangsbereitschaft zu halten und auf Warnsignale gemäß § 4 der Anlage 2 zu achten,
4. sich nach Aufforderung der zuständigen Behörde unverzüglich aus dem Gebiet zu entfernen.
Laut Aussage der Luftaufsichtsbehörde ist jedoch eine einseitige Aussprache des Flugverbots der beteiligten Parteien, während des laufenden Verfahrens, unrechtmäßig!
Genaue Ergebnisse der Untersuchung bekommen wir demnächst und werden über den Ausgang berichten.
Unser BIMS-Außenreporter ist vor Ort am Wrack von OCB und wird Fotomaterial vom Unglücksort noch nachreichen!
Ihr BIMS oder
Ihr BeChKu
[size=1.45em]Edit:[/size]
Hier die aktuellen Bilder unseres Außenreporters von der Unfallstelle!
[size=1.45em]Auf dem Weg zur Unfallstelle![/size]
http://imageshack.us/a/img843/…7/1368/absturzstelle2.jpg[size=1.35em]
Das ausgebrannte Wrack[/size]
http://imageshack.us/a/img221/7508/absturzstelle4.jpg[size=1.35em]
Die Leiche des herausgeschleuderten Piloten[/size]
http://imageshack.us/a/img687/7633/absturzstelle1.jpg
Fotos: Copyright by BeChKu