Medienstaatsvertrag und Streamer: Rundfunklizenz ab 20.000 Zuschauern nötig

  • Der Medienstaatsvertrag enthält neue Regelungen für Livestreamer. Ob sie in Zukunft
    eine Rundfunklizenz brauchen, hängt primär von ihrer Zuschauerzahl ab.


    (Bild: JJFarq/Shutterstock.com)



    13.11.2020 14:25 Uhr
    Von

    • Daniel Herbig

    Streamer mit Rundfunklizenz: Zu Zeiten des Rundfunkstaatsvertrags brauchten bekannte Internet-Persönlichkeiten wie "Gronkh", "Drachenlord" und das Team von "PietSmiet" nach Ansicht der zuständigen Landesmedienstaaten eine Rundfunklizenz, um ihre Livestreams veranstalten zu dürfen. Das sorgte für Ärger und Verwirrung. Der neue Medienstaatsvertrag, der den Rundfunkstaatsvertrag am 7. November abgelöst hat, soll Klarheit schaffen – enthält aber noch immer dehnbare Formulierungen.

    Der neue Medienstaatsvertrag soll die Medienordnung modernisieren, indem er die Grenzen zwischen den verschiedenen Medienformen aufweicht. Entsprechend gelten für Livestreamer auf Twitch oder Youtube nun die gleichen Regeln wie etwa für das Fernsehen, die sozialen Medien oder für Nachrichtenformate. In der Praxis bedeutet das: Die meisten Streamer brauchen wohl keine Rundfunklizenz – solange sie durchschnittlich weniger als 20.000 Zuschauer erreichen.

    Nicht lizenzpflichtig sind laut Medienstaatsvertrag nämlich....


    Ganzen Artikel lesen -> Quelle: Heise.de