Da die Heizung über 30 Jahre alt ist, schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bzw. (bis 2020) die Energieeinsparverordnung (EnEV) eine Austauschpflicht für viele Öl- und Gasheizungen vor. Die Heizung muss daher umgehend ausgetauscht werden, da die Betriebsgenehmigung erloschen ist.
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