Steam: Rückgaberecht für Spiele eingeräumt - doch Valve trickst

  • Über Steam könnt ihr nun durch eine Änderung im Nutzungsrecht erworbene Inhalte binnen 14 Tagen wieder zurückgeben und das dafür investierte Geld erhalten. Was direkt nach 14 Tage kostenlos zocken klingt, ist jedoch nicht ohne Einschränkungen möglich.


    Valves Dienst Steam stand bereits mehrfach in der Kritik regionale Rechte zu missachten. So hat es schon Klagen des deutschen Verbraucherschutzes wegen des Umgangs mit den Konsumenten gegeben. Auch australische Verbraucherschützer haben schon Abmahnungen gegenüber dem Online-Dienst ausgesprochen.


    Mit einer Aktualisierung per 15. März passt Valve nun das Rückgaberecht an europäische Vorschriften an. Unter gewissen Voraussetzungen ist es dann möglich von einem 14tägigen Rückgaberecht Gebrauch zu machen.


    Der entsprechende Abschnitt in den überarbeiteten Nutzungsbedingungen liest sich wie folgt:


    "Wenn Sie ein in der EU ansässiger Abonnent sind, sind sie berechtigt, einen Vertrag über die Bereitstellung digitaler Inhalte innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen oder bis zu dem Zeitpunkt kostenfrei und ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, in dem Valve mit ihrer ausdrücklichen Einwilligung mit der Erfüllung seiner Pflichten begonnen hat und Sie zugleich anerkannt haben, dass sie hierdurch Ihr Widerrufsrecht verlieren, je nachdem, welcher der beiden obigen Ereignisse zeitlich zuerst eintritt. Deshalb werden Sie im Zuge des Bestellvorgangs darüber informiert, wann wir mit der Vertragserfüllung beginnen, und darum gebeten, ihre ausdrückliche Einwilligung zur verbindlichen Geltung des Vertrags zu erteilen."


    Und wie bei jedem juristischen Text ist hier die Wortwahl entscheidend. Denn das Wort Bereitstellung hat es in sich. Das bedeutet nämlich, dass ihr Inhalte nur zurück geben könnt, wenn ihr sie nicht gestartet habt und diese für maximal 14 Tage inaktiv in eurer Steam-Bibliothek stehen.


    Natürlich gibt es findige Kunden, die direkt testen, wie denn die angepassten Regeln greifen. Das Ergebnis ist, dass ihr bei einem Kauf nun explizit auf euer Widerrufsrecht verzichten müsst, um den Vorgang abschließen zu können. Somit hat Valve die eigenen Bedingungen zwar an geltendes EU-Recht angepasst, doch der Endverbraucher hat nicht wirklich etwas davon.


    Quelle: http://www.spieletipps.de/n_33685/